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Seiten mit Facebooks Gefällt mir-Button müssen Consent zur Datenerhebung einholen

Der EuGH hat entschieden, dass Seiten mit dem Gefällt mir-Button nicht automatisch Daten der Nutzer sammeln dürfen. Sie müssen informiert werden.

Er ist auf den meisten Seiten zu finden, der Gefällt mir-Button von Facebook. Über diese Integration sammeln Websites munter Daten zu den Usern, die mit Facebook geteilt werden. Doch jetzt hat der EuGH geurteilt, dass diese Seiten für die Datenerhebung über derlei Buttons mitverantwortlich sind. So müssen die Betreiber der Seiten Nutzer nun aktiv über die Datenerhebung informieren. Auch für andere Plugins dürfte das Urteil Gültigkeit erhalten.

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